Aktuelles

Rezepttelefon

Liebe Patientinnen und Patienten, um die Wartezeiten an der Anmeldung zu verringern und um unsere telefonische Erreichbarkeit zu verbessern, können Sie ihre Rezepte- und Wiederholungs-Überweisungen per Anrufbeantworter bestellen.

Rufnummer: 0351 – 26 56 01 99

Sie können uns dadurch unabhängig von den Praxiszeiten Ihre Rezeptbestellungen für Ihre Dauermedikamente und Überweisungen für Routineuntersuchungen (Wiederholungsvorstellungen) mitteilen.

Die Rezepte und Überweisungen sind  nach 2  Praxisöffnungstagen abholbereit. Bitte denken Sie daran, dass Ihre Versichertenkarte im aktuellen Quartal eingelesen sein muss.

Im Urlaub ist das Rezepttelefon abgeschaltet


Akutsprechstunde

Sie können sich mit einer akuten Erkrankung jederzeit innerhalb der Praxisöffnungszeit, spätestens bis 30 Minuten vor Sprechstundenschluß vorstellen. Bitte melden Sie sich möglichst vorher telefonisch an. Bei Infektionen der Atemwege und Duchfallerkrankung bitte wir sie, zum Schutz unserer Mitarbeiter und der Patienten ohne Infekt einen Mund-Nasen-Schutz (Maske) zu tragen. Vielen Dank. Oftmals ist auch eine geplante Vorstellung am nächsten Tag ausreichend. Eine notwendige Krankschreibung ist in diesem Fall rückwirkend natürlich möglich. Und wir möchten noch mal darauf hinweisen, dass wir eine Bestellpraxis sind und Patienten, die sich unangekündigt vorstellen mit entsprechenden Wartezeiten rechnen müssen. 

Grippeimpfung 2023

Um Wartezeiten zu reduzieren bitten wir Sie um eine vorherige Anmeldung zur Planung. 

Das Maximum der Influenzaerkrankungen ist in der Regel zwischen der 6. und 10. Woche des Jahres, also ab Mitte Februar zu erwarten. Nach der Impfung dauert es 10-14 Tage bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor Ansteckung aufgebaut hat. 


Neue Darmkrebs-Screening-Regelung ab 19.April 2019

Ab dem 19.04.2019 gilt neue Empfehlung für die Darmkrebsvorsorge. Männer haben Anspruch auf die Vorsorge-Darmspiegelung ab dem Alter von 50 Jahren (bisher 55) da sie ein höheres Darmkrebsrisiko als haben.

Neue Regelung für Gesundheitscheck ab April 2019

Mit dem neuen 2. Quartal 2019 gelten neue Regeln für Check-up Untersuchung:

  • Neu: Versicherte zwischen 18 und 35 Jahre erhalten einmalig eine Gesundheitsuntersuchung.
  • Versicherte ab 35 Jahre bekommen nicht wie bisher alle 2 Jahre, sondern alle 3 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung

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